Liebe Freunde der Anwaltskammer,
seit Jahren gibt es eigentlich nur ein ernst zu nehmendes Magazin für Computertechnik und alles was dazu gehört. Die Rede ist natürlich vom ehrenwerten c’t aus dem Heiseverlag. Nun, da ich ja vor zwei Wochen das Krankenbett hüten musste, hatte ich viel Zeit all die Artikel zu lesen, die im normalen Alltagsstress sonst ungelesen zwischen Anzeigen von 1&1 und dem Test der neuesten Mainboards für Core2Quad oder Octocore oder was auch immer, vergammeln. In der c’t 6/2008 las ich den Artikel Tauschbörsen: zu Besuch beim Staatsanwalt. Es ging, kurz gesagt um, den Staatsanwalt Köhler im thüringischen Mühlhausen, der tatsächlich die Hälfte seiner Arbeitszeit damit verbringen muss, Anzeigen von Anwälten diverser Musikkonzerne und Filmproduzenten zu bearbeiten, die Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht stellten.
Die Ironie an der Sache ist nun, dass die meisten der Anzeigen wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden, die Anwaltskanzleien aber Akteneinsicht verlangen, so an die IP-Adressen der Tauschbörsenuser kommen und diese dann abmahnen. Ich fand, das sei doch einen Leserbrief wert, den ich auch hier posten will:
“Da macht sich also die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gezwungenermaßen zum Erfüllungsgehilfen diverser Medienkonzerne und dubioser Pornoproduzenten. Der ehrenwerte Versuch von Herrn Köhler, der Anzeigenflut durch einfaches Aussitzen Herr zu werden, ist auf “Intervention von Vertretern der Medienindustrie an höherer Stelle” abgeblockt worden. Wer sorgt eigentlich in unserem Land dafür, dass Gesetzte eingehalten werden? Wer entscheidet, was als Bagatelldelikt gewertet und welches Verfahren eingestellt wird? Eine freie, unabhängige Strafverfolgungsbehörde oder die Medienindustrie? Der eigentlich Skandal bei der Sache ist doch der, dass auf Druck von Lobbyisten eine komplette Staatsanwaltschaft mindestens 50% Ihrer Zeit damit verbringt, Akten anzulegen und IP-Adressen zu ermitteln, nur damit diese dann später per Akteneinsicht, von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien für Schadensersatzforderungen verwendet werden. Die eigentlich viel dringendere Ermittlung wegen eines Betrugs bei eBay, bleibt dann zunächst unbearbeitet liegen. Da passt es gut ins Bild wenn Justizministerin Zypries, den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung damit begründet, man setze ja lediglich eine EU-Verordnung um. Nun hat die Musik- und Filmindustrie endlich die Möglichkeit, 6 Monate nach Lust und Laune zu anzuzeigen, abzumahnen und abzukassieren. Wann wird die Gesetzeslage endlich so abgeändert, dass der Abgemahnte oder mit einer Schadensersatzforderung konfrontierte, nicht auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen muss? Wenn dem nicht mehr so wäre, dann wäre diesem Unsinn sicher ganz schnell ein Ende gesetzt. Leider findet sich dafür keine Lobby.”
Und, was soll ich sagen, ein wenig stolz war ich schon als ich am Samstag das neueste c’t aus dem Briefkasten holte. Der Leserbrief wurde doch tatsächlich abgedruckt. Zwar leicht gekürzt, aber immerhin.
In diesem Sinne:
Keep on writing